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Die Dritte Seite der Bewerbung
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Die Dritte Seite als Bestandteil von Bewerbungen auf eine Stellenanzeige wird immer beliebter. Sie bietet die Möglichkeit, zusätzlich zum
Bewerbungsschreiben und zum Lebenslauf wichtige Punkte detaillierter auszuführen.
Arbeitgeber, die Jobs inserieren, sind allerdings bei unnötigen zusätzlichen Dokumenten eher verärgert als begeistert. Deshalb sollten Bewerber eine
Dritte Seite nur dann verfassen, wenn sie wirklich wissen, was sie damit aussagen wollen.
Der Inhalt muss zielgerichtet sein
Sinn der Dritten Seite ist es, wichtige Argumente aus dem Bewerbungsschreiben und dem Lebenslauf für die Stellenanzeige
aufzugreifen und in persönlicherer oder kreativer Darstellung auszuführen. Dies können beispielsweise wichtige Erfahrungen aus dem beruflichen Werdegang,
Persönlichkeitsmerkmale oder Begründungen der Bewerbung auf die Stellenanzeige sein. Wichtig ist, dass der Inhalt der Dritten Seite das Bewerbungsschreiben
und den Lebenslauf sinnvoll ergänzt und auf logische Weise mit diesen verknüpft ist. Keinesfalls sollte die Dritte Seite zusammenhanglos neue Informationen
bieten oder neue Fragen aufwerfen. Vielmehr werden auf der Dritten Seite bereits in den anderen beiden Dokumenten erwähnte Punkte erklärt oder zu diesen
weitere Informationen ergänzt. Da die Dritte Seite kein Pflichtdokument der Bewerbung ist, sollten sich Bewerber gut überlegen, ob sie eine Dritte Seite
wirklich nutzen wollen und was sie Interessantes zu sagen haben. Wie auch im Bewerbungsschreiben gilt: Was der Bewerber behauptet, sollte er auch begründen.
Individuelle Formulierungen statt Standardphrasen
Um sich von Konkurrenten auf die Stellenanzeige abzuheben, können Bewerber ihre Dritte Seite originell und auf die jeweilige Stellenanzeige oder Firma
zugeschnitten verfassen. Der Inhalt darf gerne auch in persönlicherer Form formuliert werden als das Bewerbungsschreiben. Zu intim oder witzig sollte es
allerdings nicht werden – auch die Dritte Seite muss Professionalität für die Stellenanzeige vermitteln. Zu vermeiden sind hohle Phrasen wie „kommunikativ"
oder „belastbar", denn diese hören Arbeitgeber, die Stellen inserieren, in jeder zweiten Bewerbung. Der Bewerber muss dagegen mit der Dritten Seite zeigen,
dass er sich selbst, die Stelle auf die er sich bewirbt und seine Eignung dafür sorgfältig reflektiert hat und zu überzeugenden Argumenten gekommen ist.
Die äussere Gestaltung
Die Überschrift der Dritten Seite bezieht sich auf deren Inhalt und sollte bei Firmen, die einen Job inserieren, Interesse wecken. Da die Dritte Seite
keiner Standardform unterliegt, sind der kreativen Gestaltung zunächst keine Grenzen gesetzt. Da die Dritte Seite eine inhaltliche Ergänzung zur Stellenanzeige
und keine Lebensbotschaft darstellt, sollten Bewerber sich allerdings auf maximal 15 Zeilen begrenzen. Wer seine Seite originell gestaltet, kann sich dadurch
bereits von den Mitbewerbern abheben. Originell bedeutet aber nicht chaotisch – es sollte bei einer einzigen Schriftart und maximal zwei Schriftgrössen
bleiben. Idealerweise wird die Schriftart des Bewerbungsschreibens und des Lebenslaufes beibehalten. Keinesfalls sollte die äussere Form wichtiger werden als der
Inhalt. Den Abschluss bilden wie beim Lebenslauf das Datum, der Ort und die Unterschrift des Bewerbers auf die Stellenanzeige.
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